Sie ist insbesondere in den Bereichen Bau- und Bauvertragsrecht sowie im Vergabe- und Beihilfenrecht und im Verwaltungs- und Verfassungsrecht tätig.
Mit seiner Entscheidung vom 24. Juni 2025 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof der rechtlichen Debatte rund um Wertsicherungsklauseln neuen Auftrieb verliehen. Der VfGH bestätigt darin die Verfassungskonformität von § 6 Abs 2 Z 4 KSchG. Auch wenn das Urteil medial große Wellen schlägt, zeigt eine differenzierte Betrachtung: Der Gerichtshof hat nicht über die Wirksamkeit konkreter Wertsicherungsvereinbarungen entschieden – sondern verweist auf die Zuständigkeit der Zivilgerichte im Rahmen von Verbands- und Individualverfahren.
Im aktuellen Bau- und Immobilienreport analysiert DSC-Partnerin Nina Mitterdorfer die bisherigen zivilgerichtlichen Entscheidungen und ordnet das VfGH-Erkenntnis in den größeren rechtlichen Kontext ein.
Sie ist insbesondere in den Bereichen Bau- und Bauvertragsrecht sowie im Vergabe- und Beihilfenrecht und im Verwaltungs- und Verfassungsrecht tätig.
DSC baut Datenschutzkompetenz weiter aus
Er ist insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Transaktionen, Finanzierungen, Bankrecht sowie Konfliktlösung tätig.