Nina Mitterdorfer und Fabian Liebel haben eines der brisantesten Themen des Jahres unter die Lupe genommen.
In einer Reihe von Entscheidungen zu Fitnesstudio-AGB meinte der OGH, seine Judikatur zur Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsentgelten sei „in unionsrechtlichem Lichte neu zu bewerten“. Inzwischen gibt es eine neue Entscheidung des EuGH, die der OGH noch nicht berücksichtigt hat.
In einem Fachbeitrag „EuGH und Caixabank – neue Entwicklungen“, erschienen in der vom Manz Verlag herausgegebenen Österreichischen Jurist:innen Zeitung (ÖJZ), geht DSC Rechtsanwaltsanwärter Martin Legath der Frage nach, ob der OGH seine Judikatur zur Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsentgelten infolge der neuen EuGH-Entscheidung ändern muss.
Die OGH-Judikatur, deren Änderung nun in Rede steht, wurde mit der Grundsatzentscheidung 6 Ob 13/16d eingeleitet. An diesem Verfahren war unsere Kanzlei als Vertreterin der beklagten Bank federführend beteiligt. Damals folgte der OGH weitgehend der Argumentation unseres Teams unter der Leitung von Markus Kellner.
Nina Mitterdorfer und Fabian Liebel haben eines der brisantesten Themen des Jahres unter die Lupe genommen.
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