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DSC lobt den Raimund Bollenberger-Preis zur Förderung von jungen Akademiker*innen aus

1. September 2021

RA Univ.-Prof. Mag. Dr. Raimund Bollenberger war einer der führenden österreichischen Zivilrechtsexperten, Universitätsprofessor für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und Partner der DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH („DSC“). Die Ausbildung und Förderung junger Akademikerinnen und Akademiker war ihm stets ein besonderes Anliegen und er war dafür durch seine Tätigkeit in Praxis und Wissenschaft in besonderer Weise prädestiniert. Zu seinem Andenken lobt DSC den

Raimund Bollenberger-Preis

iHv € 5.000,00 für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten junger Akademikerinnen und Akademiker zu folgenden Bedingungen aus:

  1. BewerberInnen dürfen das 32. Lebensjahr bei Einreichungsschluss (siehe Punkt D.) noch nicht vollendet haben. MitarbeiterInnen von DSC und PreisträgerInnen aus Vorjahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  2. Zur Einreichung eignen sich rechtswissenschaftliche Dissertationsschriften, die sich mit einem Thema des österreichischen Bankvertrags-, Kapitalmarkt-, Insolvenz-, Gesellschafts-, AGB- oder Verbraucherschutzrechts oder mit dem Recht der Kreditsicherheiten befassen. Wenn die Arbeit publiziert worden ist, so darf die Publikation nicht länger als ein Jahr vor dem Einreichungsschluss (siehe Punkt D.) erfolgt sein.
  3. Arbeiten sind elektronisch als Datei im PDF- oder Word-Format einzureichen. Der Arbeit sind (a) ein kurzer Lebenslauf sowie (b) Zeugnisse/Gutachten zur eingereichten Arbeit beizulegen. DSC ist berechtigt, Einreichungen zu archivieren.
  4. Die Einreichungen müssen bis spätestens 15. Oktober 2021 bei raimund.bollenberger.preis@dsc.at einlangen. Die Frist kann von DSC aus sachlich gerechtfertigtem Grund erstreckt werden.
  5. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet eine Jury aus drei Personen. Die Jury ist berechtigt, den Preis auf zwei BewerberInnen aufzuteilen; sie kann mangels preiswürdiger Arbeiten auch von der Zuerkennung absehen. Die Jury entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Ihre Entscheidung ist endgültig und unterliegt keinerlei Anfechtung, auch nicht vor Gericht.
  6. BewerberInnen verpflichten sich im Falle einer Prämierung, über das Thema ihrer Arbeit einen Vortrag im Rahmen einer Veranstaltung von DSC zu halten. BewerberInnen stimmen mit ihrer Bewerbung der (auch wiederholten) Veröffentlichung ihres Namens und von bildlichen Aufnahmen ihrer Person, insbesondere auch auf der Homepage von DSC, sowie der elektronischen Speicherung ihrer im Zuge der Bewerbung angegeben Daten durch DSC zu.

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