Herzlich willkommen im Team!
In einem medial begleiteten Verbandsverfahren zur Verzinsung von Girokonten hat unser Team Bankrecht – im Lead Markus Kellner und Fabian Liebel – kürzlich einen wichtigen Erfolg für die österreichische Kreditwirtschaft erzielt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Konsumentenschutzministers die Vereinbarung von 0 % Habenzinsen auf Girokonten beanstandet – insbesondere im Zusammenhang mit einer variablen Sollverzinsung. In einer aktuellen Entscheidung (10 Ob 56/24v) wies der Oberste Gerichtshof die Klage des VKI gegen unsere Mandantin ab.
In der Begründung hielt der OGH fest, dass die Vereinbarung von Habenzinsen auf einem Girokonto zwar grundsätzlich der Inhaltskontrolle gemäß § 879 Abs 3 ABGB unterliege. Die unterschiedliche Verzinsung von Guthaben und Debet sei jedoch nicht als gröblich benachteiligend zu qualifizieren.
Sollzinsen für einen Kreditvertrag seien nicht mit Habenzinsen auf einem Girokonto vergleichbar – schließlich diene das Girokonto primär dem bargeldlosen Zahlungsverkehr und nicht der Vermögensveranlagung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Guthabenverzinsung bestehe nicht.
Hier geht es zur Entscheidung im Volltext >>
Das Urteil ist ein starkes Signal für die österreichische Kreditwirtschaft und ein bedeutender Erfolg für unsere Mandantin.
Herzlich willkommen im Team!
Wir gratulieren herzlich!
Dominik Zimm hat eines der aktuellsten Themen des Vergaberechts beleuchtet.