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TO THE POINT
Expertise

ESG & Nachhaltigkeit

von Anlegerinformation bis Zirkularität

Vorgaben im Bereich ESG (Environmental, Social & Governance) entwickeln sich seit einigen Jahren besonders dynamisch und werden für viele Unternehmen immer wichtiger. Vor allem auf europäischer Ebene wurde eine Vielzahl an Rechtsakten erlassen, darunter die CSDDD, CSRD, EmpCO-RL, Entwaldungs-VO, Green Bonds-VO, Konfliktmineralien-VO, Offenlegungs-VO, Taxonomie-VO und Zwangsarbeits-VO. Zugleich ist das Nachhaltigkeitsrecht ein Schnittstellenthema. Die Umsetzung der einschlägigen Vorgaben setzt nicht nur fundierte Kenntnisse der ESG-Regularien voraus, sondern erfordert stets die Abstimmung mit anderen Rechtsbereichen sowie die Berücksichtigung wirtschaftlicher Zusammenhänge.

Hier setzen wir an: Unsere Beratung verbindet umfassende Expertise im Nachhaltigkeitsrecht mit jahrelanger Erfahrung im Bank- und Finanzmarktrecht, im Gesellschaftsrecht, in der Vertragsgestaltung und im AGB-Recht. Unsere Expert:innen vereinen wissenschaftliche Fundierung mit langjähriger Beratungserfahrung und haben daher ein umfassendes Verständnis für die regulatorischen Vorgaben und ihre praktischen Auswirkungen. Wir stehen Unternehmen und ihren Entscheidungsträger:innen zur Seite, um Risiken zu steuern und Chancen zu nutzen.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Gap-Analysen zur Erhebung von Anpassungsbedarf
  • Beratung bei der Umsetzung und Integration von nachhaltigkeitsbezogenen Vorgaben in die Unternehmensorganisation
  • Unterstützung bei der Analyse und Anpassung von Prozessen
  • Erstellung von Rechtsgutachten
  • Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Verhaltenskodizes
  • Beratung bei der Strukturierung und Klassifizierung von Finanzprodukten und bei der Einhaltung nachhaltigkeitsbezogener Informations-, Organisations- und Verhaltenspflichten
  • Beratung bei der Einhaltung von Berichts- und Offenlegungspflichten
  • Kommunikation mit Behörden und Vertretung vor Gerichten