Wir kennen das Kapitalmarktrecht wie unsere eigene Westentasche. Unsere Expert:innen sind gefragte Fachautor:innen, die den wissenschaftlichen Dialog anführen. Sie haben langjährige Erfahrung im Bereich der Kapitalmarktaufsicht ebenso wie als Berater:innen. Dementsprechend kennen sie beide Seiten, verstehen Ihre Anliegen und die Herangehensweise der unterschiedlichen Stakeholder. Mit dieser umfassenden rechtlichen Expertise und unserem betriebswirtschaftlichen Know-how unterstützen wir Sie in allen kapital, übernahme- und börserechtlichen Angelegenheiten.
Ob bei Kapitalerhöhungen, Mezzaninfinanzierungen oder Kreditverträgen: Wir sind Ihr verlässlicher Partner bei Finanzierungen! Unsere Kanzlei berät seit Jahrzehnten regelmäßig Banken und Unternehmen bei der Aufnahme von Eigenkapital, Mezzaninkapital- und Fremdkapital. Wir unterstützen Sie rechtlich sowohl beim Finden der passenden Maßnahme als auch bei deren Umsetzung. Als One-Stop-Shop haben wir nicht nur die Vertragsgestaltung, sondern auch die aufsichts- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen fest im Griff.
Unsere Beratungsschwerpunkte:
- (Kapitalmarkt-)Finanzierungen im Bereich Eigen-, Fremd- und Mezzaninkapital
- Kreditverträge, insbesondere auch solche nach LMA-Standard, einschließlich der Strukturierung der Besicherung
- Begleitung von Eigentümerkontroll-Verfahren (EKV) bei Erwerb oder Veräußerung qualifizierter Beteiligungen an Banken
- Beratung bei der Erfüllung kapitalrechtlicher Transparenzvorschriften (Beteiligungspublizität, Directors' Dealings Meldungen)
- Vertretung vor Aufsichtsbehörden im Rahmen von Transaktionen sowie bei der Verletzung von kapitalmarktrechtlichen Melde- und Transparenzpflichten