Er ist vor allem im Bankrecht tätig.
In der kürzlich erschienenen 6. Auflage des dritten Bandes des renommierten Münchener Kommentars kommentiert Peter Csoklich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Organmitglieder und Aktionäre – durch die Hauptversammlung bzw. im Wege eines Minderheitsrechts (§§ 147 f dAktG). Christoph Diregger widmet seinen Beitrag den Syndikatsverträgen (§ 136 dAktG).
Die beiden DSC Partner analysieren die jeweiligen Bestimmungen in Bezug auf die österreichische Rechtslage.
Der Münchener Kommentar, veröffentlicht im C. H. Beck Verlag, gilt als unverzichtbares Werk für all jene, die sich intensiv mit dem Aktienrecht befassen. Das bekannte Nachschlagewerk bietet praxisnahe Lösungen und fundierte Informationen auf höchstem Niveau.
Er ist vor allem im Bankrecht tätig.
Die promovierte Juristin ist vor allem auf Gesellschaftsrecht und Transaktionen spezialisiert.
Schwerpunkt der Konferenz ist Deregulierung und Rechtsstaatlichkeit.