Er ist vor allem auf Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht spezialisiert.
In der kürzlich erschienenen 6. Auflage des dritten Bandes des renommierten Münchener Kommentars kommentiert Peter Csoklich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Organmitglieder und Aktionäre – durch die Hauptversammlung bzw. im Wege eines Minderheitsrechts (§§ 147 f dAktG). Christoph Diregger widmet seinen Beitrag den Syndikatsverträgen (§ 136 dAktG).
Die beiden DSC Partner analysieren die jeweiligen Bestimmungen in Bezug auf die österreichische Rechtslage.
Der Münchener Kommentar, veröffentlicht im C. H. Beck Verlag, gilt als unverzichtbares Werk für all jene, die sich intensiv mit dem Aktienrecht befassen. Das bekannte Nachschlagewerk bietet praxisnahe Lösungen und fundierte Informationen auf höchstem Niveau.
Er ist vor allem auf Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht spezialisiert.
Er ist insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht, allgemeines Zivilrecht sowie Versicherungsrecht tätig.
Das Fachmagazin kürt jährlich die Besten der Branche.