Wir gratulieren herzlich!
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sagt die EU dem Gender Pay Gap den Kampf an. Die darin vorgesehenen Transparenz- und Berichtspflichten müssen bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Arbeitgeber:innen stehen damit vor weitreichenden Herausforderungen – etwa bei Auskunftsrechten für Mitarbeiter:innen, Einkommensberichten, Bewerbungsverfahren und einer transparenten Vergütungspolitik.
Beim DSC To The Point Business Breakfast hat DSC-Counsel und Rechtsanwalt Marko MacKinnon die wichtigsten Neuerungen vorgestellt und kompakt erläutert, was sie für Betriebe bedeuten.
Vielen Dank an unsere Gäste für die rege Teilnahme und die spannende Diskussion!
Wir gratulieren herzlich!
Wertsicherung auf den Punkt gebracht.
Benedikt Kain verstärkt unser Team vor allem in den Bereichen Gesellschafts- und Glücksspielrecht sowie Transaktionen.