Der DSC Partner beleuchtet die neue EU-Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Richtlinie.
Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat eine temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch beschlossen, die unter bestimmten Voraussetzung Anwendung findet. Mithilfe dieser Gesetzesreform soll die Bauwirtschaft soll angekurbelt werden, da die Gebührenbefreiung den Erwerb von Wohnraum einfacher gestalten sollen.
Im Vergleich: Grundsätzlich sind beim Eigentumserwerb an einer Immobilie vom Käufer zusätzlich zum Kaufpreis die Grunderwerbsteuer (3,5% des Kaufpreises) sowie Grundbuchseintragungsgebühr (1,1% des Kaufpreises) zu entrichten. Für die Eintragung eines Pfandrechts im Rahmen der Finanzierung des Erwerbs wird zusätzlich noch eine Pfandrechtseintragungsgebühr von 1,2% des Wertes des Pfandrechts fällig.
In dem Fachartikel setzen sich Rechtsanwältin Nina Mitterdorfer und Rechtsanwaltsanwärterin Teresa Andessner aus dem DSC Immobilien Team mit der neuen Rechtslage auseinander und geben wichtige Hinweise zu den Voraussetzungen für die Erlangung einer solchen Gebührenbefreiung.
Der Beitrag ist eine spannende Lektüre für alle, die in der Immobilienbranche tätig sind oder sich für das Thema Wohnraumfinanzierung interessieren.
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