DSC baut Datenschutzkompetenz weiter aus
Bei der diesjährigen Frühjahrstagung des Rechtsausschusses der Europäischen Bausparkassenvereinigung (EuBV) spricht DSC Partner Markus Kellner über das EuGH Urteil C-555/21.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Vorabentscheidungsantrag des österreichischen OGH. Dabei ging es um die Frage, ob die EuGH-Entscheidung C-383/18 Lexitor zu Art 16 Verbraucherkredit-RL sinngemäß für Art 25 Wohnimmobilienkredit-RL gilt; das Verfahren drehte sich also um die anteilige Rückerstattung laufzeitunabhängiger Kosten (wie zum Beispiel Kreditbearbeitungsgebühren) bei vorzeitiger Rückzahlung von Verbraucherkrediten.
Unser Team Bankrecht (Markus Kellner und Fabian Liebel) hat in diesem Verfahren vor dem EuGH einen großen Erfolg für unsere Mandantin UniCredit Bank Austria und die europäische Kreditwirtschaft erzielt. Der EuGH ist nämlich den Argumenten unserer Mandantin gefolgt: Das nationale Recht darf die Kürzung der Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung von WIKrRL-Krediten auf nicht-laufzeitabhängige Kosten beschränken.
Die Europäische Bausparkassenvereinigung ist ein Zusammenschluss von Kreditinstituten und Einrichtungen, die die Finanzierung von Wohneigentum fördern und unterstützen. Mehr Infos hier >>
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Er ist insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Transaktionen, Finanzierungen, Bankrecht sowie Konfliktlösung tätig.
DSC überzeugt mit Fachkompetenz und personeller Tiefe.