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In einer jüngeren Entscheidung setzt sich der OGH (6 Ob 124/22m) neuerlich mit der Frage auseinander, in welchem Umfang ein Treugeber mit Einstwilliger Verfügung gegen den unredlichen Erwerber vorgehen kann, wenn ein treuhändig gehaltener Geschäftsanteil pflichtwidrig an einen Dritten veräußert wird. Solche Konstellationen kommen nicht selten im Gesellschafterstreit vor.
Zwar hat der Gerichtshof den gegenständlichen Fall rein prozessual gelöst, doch dürften Einstweilige Verfügungen, die auf ein generelles Stimmverbot des Erwerbes abzielen, künftig höheren Anforderungen unterliegen.
In seiner Anmerkung nimmt DSC Partner Christoph Diregger die Entscheidung zum Anlass, die Reichweite und Grenzen von Einstweiligen Verfügungen in Gesellschafterstreitigkeiten zu analysieren.
Der Fachbeitrag ist erschienen in der GesRZ (Der Gesellschafter – Zeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht), herausgegeben vom Linde Verlag.
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Er ist vor allem im Bankrecht tätig.