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TO THE POINT
Expertise

Stiftungsrecht & Vermögensnachfolge

von Privatstiftungen bis Pflichtteilsrecht

Mehr Geld – mehr Sorgen? Das muss nicht sein! Mit jahrzehntelanger Beratungserfahrung, dem Verständnis für Familiendynamiken und interdisziplinären Lösungsansätzen beraten und unterstützen wir Sie bei der Planung und Erarbeitung von maßgeschneiderten Lösungen für die Weitergabe Ihres Unternehmens oder sonstigen Vermögens – natürlich auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Darüber hinaus stehen wir Ihnen in streitigen Angelegenheiten verlässlich zur Seite.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Nachlassplanung, einschließlich generationsübergreifenden Vermögensweitergabekonzepten
  • Nachfolgeplanung für Unternehmer:innen
  • Syndikatsverträge und Familienverfassungen
  • Gründung und Verwaltung von Privatstiftungen und gemeinnützigen Stiftungen
  • Umgestaltung bestehender Stiftungen, Anpassung von Stiftungserklärungen, Substiftungen
  • Vertretung und Beratung in Verfahren betreffend Zugriff auf Stiftungsvermögen durch Pflichtteilsberechtigte oder im Zusammenhang mit Ehescheidungen
  • Beratung in stiftungsrechtlichen Fragen, einschließlich Vertretung in stiftungsrechtlichen Verfahren, wie Verfahren auf Auskunftserteilung, Abberufung von Stiftungsvorständen, Haftungsfragen
  • Philanthropie und Gründung gemeinnütziger Stiftungen
  • Beratung in erbrechtlichen Angelegenheiten unter Berücksichtigung des internationalen Erbrechts
  • Errichtung letztwilliger Verfügungen
  • Vertretung in Verlassenschaftsstreitigkeiten
  • Verwaltung und Vollstreckung komplexer Verlassenschaften
The team advises on wills, foundations and charitable trusts as well as tax matters. The team also advises with regard to disputes concerning foundations.
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