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TO THE POINT
Expertise

Arbeitsrecht

von Arbeitsvertrag bis Zwangsschlichtung

Wir beraten in- und ausländische Unternehmen zu allen Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Angefangen vom arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft eines jeden Personalverantwortlichen (z.B. Arbeitszeit, Elternschaft oder Urlaub) über das konfrontative Arbeitsrecht, wie die Vertretung von Dienstgebern vor Gerichten und Verwaltungsbehörden (z.B. Entlassungsanfechtungen), bis hin zum projektbezogenen Arbeitsrecht, etwa betreffend Fragen der Restrukturierung und zu Betriebsübergängen: Kein arbeitsrechtliches Thema ist uns fremd. Wir navigieren Sie sicher vom Anfang bis zum Ende eines Arbeitsverhältnisses und weit darüber hinaus.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Erstellung von Arbeits-, Geschäftsführer und Vorstandsverträgen
  • Betreuung sämtlicher arbeitsrechtlicher Verfahren (z.B. Gerichtsverfahren, Elternteilzeitverfahren, Bestandschutzverfahren, Schlichtungsverfahren,     Behindertenausschuss, Gleichbehandlungskommission)
  • Umstrukturierungen und Betriebsübergänge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Betriebsratswahlen
  • Auskunftsersuchen des Betriebsrats
  • Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren (z.B. LSD-BG, AÜG, ASchG)
  • Haftung von Organen und Dienstnehmern (Geschäftsführerhaftung, Regress nach DHG)
  • Fragen der Entlohnung (z.B. kollektivvertragliche Einstufungen)
  • Arbeitszeit und Elternschaft
  • Datenschutz im Dienstverhältnis
  • Arbeitskräfteüberlassung und Entsendung
  • Abwehr unlauterer Mitarbeiterabwerbung
  • Betreuung bei Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen