Weder die öffentliche Hand noch Unternehmen, die für die öffentliche Hand Liefer-, Dienst- oder Bauleistungen erbringen, kommen am Vergaberecht vorbei. Doch Vergaberecht ist mehr als bloßes Formalrecht. Es ist vielmehr der Weg zur optimalen Beschaffung von Leistungen durch die öffentliche Hand. Es geht um das Entwickeln sinnvoller Lösungen für die gesamte Abwicklung des Beschaffungsvorhabens. Nicht nur formal, sondern auch inhaltlich muss die Vergabe „passen“.
Unser Vergaberechtsteam berät öffentliche Auftraggeber*innen bei der Gestaltung und Durchführung des Vergabeverfahrens, insbesondere bei der Erstellung und Abwicklung der Ausschreibung. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der rechtlichen Begleitung von Bewerber*innen und Bieter*innen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen wollen. Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses und helfen Ihnen bei der formell einwandfreien Teilnahme. Dazu gehört vor allem die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen, um möglichst frühzeitig formelle „Fallstricke“ zu erkennen und diesen entsprechend zu begegnen. Unsere Expertise umfasst neben der vergaberechtlichen Beratung auch die damit in Zusammenhang stehende gerichtliche Vertretung sowie die Vertretung in Vergabekontrollverfahren.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Vergaberecht:
- Abwicklung von Ausschreibungen (Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, Beantwortung von Bewerber- und Bieteranfragen, Durchführung der Angebotsöffnung, Vertragsverhandlungen, Abwicklung des Zuschlagsverfahrens)
- Vergabe von PPP-Projekten (Abwicklung des gesamten Vergabeverfahrens)
- Vergabe von Bauleistungen, insbesondere Generalunternehmer- und Totalunternehmerleistungen
- Beschaffungen von Dienst- und Lieferleistungen im Medizinbereich
- Prüfung von Ausschreibungsunterlagen und Vertretung von Bewerbern und Bietern im Vergabeprozess
- Vertretung vor Vergabekontrollbehörden