Er ist insbesondere auf Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht sowie allgemeines Zivilrecht spezialisiert.
In der aktuellen Ausgabe der Österreichischen Notariatszeitung (NZ) analysiert Simon Drobnik eine jüngere OGH Entscheidung 6 Ob 31/22k zum Thema Kapitalaufbringung bei Treuhandschaften sowie zu "Scheinauslandsgesellschaften".
Im zugrundeliegenden Fall hielt eine britische "Scheinauslands-Limited" für ihre beiden Gesellschafter Geschäftsanteile an einer österreichischen GmbH treuhändig. Noch vor dem Brexit wurde die Limited aus dem britischen Register gelöscht. In weiterer Folge wurde die GmbH insolvent.
Der DSC-Rechtsanwaltsanwärter geht in seinem Beitrag der Frage nach, ob die Treugeber für die ausstehenden Einlagen und allfällige unerlaubte Rückzahlungen haften, und welche Rolle die Löschung aus dem britischen Register aus Sicht des Internationalen Privatrechts hat.
Er ist insbesondere auf Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht sowie allgemeines Zivilrecht spezialisiert.
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