Der DSC Partner beleuchtet die neue EU-Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Richtlinie.
Österreichische Startups und Gründer:innen haben unzählige Hürden zu überwinden – darunter auch zahlreiche gesellschaftsrechtliche. Allen voran zum Beispiel die rigide Struktur der bislang im österreichischen Recht vorgesehenen Gesellschaftsformen und die nicht vernachlässigbare Höhe des Mindeststammkapitals, die die Notariatsaktsplicht für GmbH-Anteilsübertragungen und die Einheitlichkeit des GmbH-Geschäftsanteils.
Um österreichische Startups und Gründer:innen im internationalen Wettbewerb um Investorenkapital konkurrenzfähiger zu machen, wurde am 26. Mai 2023 ein Ministerialentwurf zur Schaffung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft / Flexible Company (Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz – FlexKapGG) veröffentlicht.
Als neue Rechtsform ist die FlexCo eine „Hybridform“ zwischen GmbH und Aktiengesellschaft: Sie baut grundsätzlich auf dem GmbH-Gesetz auf. Die FlexCo erlaubt aber zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, etwa in Hinblick auf die vereinfachte Fassung von Umlaufbeschlüssen, die Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen sowie Kapitalmaßnahmen, die bislang der Aktiengesellschaft vorbehalten sind.
Zusätzlich sieht der Ministerialentwurf eine (neuerliche) Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals vor.
In einem umfassenden Überblick auf wirtschaftsanwaelte.at beleuchtet DSC Partner Christoph Leitgeb die wesentlichsten Neuerungen.
Der DSC Partner beleuchtet die neue EU-Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Richtlinie.
Unsere Posts zum Raimund Bollenberger Preis konnten die Fachjury begeistern.
Die 6. Auflage des dritten Bandes renommierten Nachschlagewerks ist kürzlich erschienen.