Nina Mitterdorfer und Fabian Liebel haben eines der brisantesten Themen des Jahres unter die Lupe genommen.
Österreichische Startups und Gründer:innen haben unzählige Hürden zu überwinden – darunter auch zahlreiche gesellschaftsrechtliche. Allen voran zum Beispiel die rigide Struktur der bislang im österreichischen Recht vorgesehenen Gesellschaftsformen und die nicht vernachlässigbare Höhe des Mindeststammkapitals, die die Notariatsaktsplicht für GmbH-Anteilsübertragungen und die Einheitlichkeit des GmbH-Geschäftsanteils.
Um österreichische Startups und Gründer:innen im internationalen Wettbewerb um Investorenkapital konkurrenzfähiger zu machen, wurde am 26. Mai 2023 ein Ministerialentwurf zur Schaffung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft / Flexible Company (Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz – FlexKapGG) veröffentlicht.
Als neue Rechtsform ist die FlexCo eine „Hybridform“ zwischen GmbH und Aktiengesellschaft: Sie baut grundsätzlich auf dem GmbH-Gesetz auf. Die FlexCo erlaubt aber zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, etwa in Hinblick auf die vereinfachte Fassung von Umlaufbeschlüssen, die Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen sowie Kapitalmaßnahmen, die bislang der Aktiengesellschaft vorbehalten sind.
Zusätzlich sieht der Ministerialentwurf eine (neuerliche) Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals vor.
In einem umfassenden Überblick auf wirtschaftsanwaelte.at beleuchtet DSC Partner Christoph Leitgeb die wesentlichsten Neuerungen.
Nina Mitterdorfer und Fabian Liebel haben eines der brisantesten Themen des Jahres unter die Lupe genommen.
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