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Welche Kosten bekommen Kreditnehmer:innen teilweise zurückerstattet, wenn sie ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen? Diese Frage beantwortete der EuGH im Jahr 2019 in der Rechtssache Lexitor (C-383/18). Es hieß, alle Kosten müssen anteilig zurückbezahlt werden – und damit auch einmalige Zahlungen.
Doch vor Kurzem erzielte unser Team Bankrecht in Bezug auf Immobilienkredite einen großen Erfolg vor dem EuGH: Zahlt ein:e Kreditnehmer:in einen Immobilienkredit vorzeitig zurück, darf das nationale Recht die Kosten beschränken, die anteilig zurückzuerstatten sind. Einmalige Kosten, wie sie bei Immobilienkrediten häufig anfallen (Bearbeitungsgebühren, Notarkosten, Grundbuchsgebühren), können laut dem EuGH also von der Rückerstattungspflicht ausgenommen werden.
Welche Implikationen das neue Urteil hat, erklärt DSC Partner Markus Kellner im Gespräch mit Die Presse | Mein Geld (20.2.2023).
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